Telefon
Aufwendungen für Telefonate, die beruflich veranlasst sind, sind als Werbungskosten
absetzbar. Eine Aufteilung der Telefonkosten (sowohl Grundgebühr als auch
Verbindungsentgelt) in einen privaten und einen beruflichen Teil ist möglich und
erfolgt durch Schätzung, wenn eine genaue Abgrenzung nicht vorgenommen werden kann.
Überstunden
Leistet ein Arbeitnehmer Überstunden, für die er keine finanzielle Abgeltung bekommt,
so begründen diese keinen Werbungskostenabzug, weil Werbungskosten eine
Vermögensminderung des Steuerpflichtigen voraussetzen.
Umzugskosten
Wechselt ein Steuerpflichtiger beruflich veranlasst den Wohnort, so können die mit dem
Umzug in Zusammenhang stehenden Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als
Werbungskosten geltend gemacht werden. Ein Umzug setzt die Aufgabe des bisherigen
Wohnsitzes voraus.
Eine berufliche Veranlassung zum Umzug liegt z. B. in folgenden Fällen vor:
- der Arbeitnehmer wird vom Dienstgeber an einen anderen Dienstort versetzt
- der Arbeitnehmer ist zum Bezug einer Dienstwohnung verpflichtet
- der Arbeitnehmer tritt eine Anstellung außerhalb seines bisherigen Wohnortes an
Unfallkosten
Kosten für einen Unfall auf einer berufsbedingten Fahrt können im Rahmen der
Werbungskosten Berücksichtigung finden.
Werden die berufsbedingten Unfallkosten vom Arbeitgeber ersetzt, liegt
steuerpflichtiger Arbeitslohn vor; beim Arbeitnehmer liegen jedoch Werbungskosten vor.