Diese Erklärung beschreibt, wie POLSTER DR. Franz, Steuerberatung, 7000 Eisenstadt, Axerweg 4 Ihre personenbezogene Daten verarbeitet. Die Erklärung richtet sich an unsere bestehenden und ehemaligen Klienten, Interessenten und potentielle zukünftige Klienten, sowie ihre jeweiligen Gesellschafter, Organe und sonstigen Mitarbeiter.
Wir werden Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken verarbeiten:
und soweit jeweils vom Klienten beauftragt:
Soweit wir Ihre personenbezogenen Daten bei Ihnen selbst erheben, ist die Bereitstellung Ihrer Daten grundsätzlich freiwillig. Allerdings können wir unseren Auftrag nicht oder nicht vollständig erfüllen, wenn Sie Ihre personenbezogenen Daten nicht bereitstellen.
Wenn Sie ein Interessent bzw. potentiell zukünftiger Klient sind, werden wir Ihre Kontaktdaten zum Zweck der Direktwerbung über den Weg der Zusendung elektronischer Post oder der telefonische Kontaktaufnahme nur mit Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) verarbeiten.
Wenn Sie unser Klient sind, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, weil dies erforderlich ist, um den mit Ihnen geschlossenen Vertrag zu erfüllen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Im Übrigen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage unseres überwiegenden berechtigten Interesses, die unter Punkt 1 genannten Zwecke zu erreichen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und auf der gesetzlichen Grundlage des WTBG 2017 (Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO).
Soweit dies zu den unter Punkt 1 genannten Zwecken zwingend erforderlich ist, werden wir Ihre personenbezogenen Daten an folgende Empfänger übermitteln:
zusätzlich im Falle von personenbezogenen Daten von Dienstnehmern unserer Klienten im Bereich der Lohnverrechnung:
zusätzlich im Bereich der Finanz- und Geschäftsbuchhaltung für Klienten:
Manche der oben genannten Empfänger können sich außerhalb Österreichs befinden oder Ihre personenbezogenen Daten außerhalb Österreichs verarbeiten. Das Datenschutzniveau in anderen Ländern entspricht unter Umständen nicht jenem Österreichs. Wir setzen daher Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass alle Empfänger ein angemessenes Datenschutzniveau bieten. Dazu schließen wir beispielsweise Standardvertragsklauseln (2010/87/EC und/oder 2004/915/EC) ab. Diese sind auf Anfrage verfügbar (siehe Punkt 6).
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung im Rahmen derer wir Ihre Daten erhoben haben oder bis zum Ablauf der anwendbaren gesetzlichen Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen; darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden. Soweit Sie ein Klient, ehemaliger Klienten, Interessent bzw. potentiell zukünftiger Klient oder eine Kontaktperson bei einer der Vorgenannten sind, speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke des Marketings bis zu Ihrem Widerspruch oder dem Widerruf Ihrer Einwilligung, soweit die Marketingmaßnahme auf Grundlage Ihrer Einwilligung erfolgt.
Sie sind unter anderem berechtigt
Sollten Sie zu dieser Erklärung Fragen haben oder Anträge stellen wollen, wenden Sie sich bitte an uns:
POLSTER DR. Franz
7000 Eisenstadt, Axerweg 4
polster.steuerberatung@aon.at
Hohe Strafen drohen auch bei Verstößen gegen die (europäische) Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai 2018 Geltung erlangen wird. Ab dann müssen Unternehmen ihre personenbezogene Datenverarbeitung -davon betroffen sind etwa Kundenstammdaten, Rechnungs- oder Lieferantendaten – an die neue Rechtslage angepasst haben. Wichtige Elemente sind u.a. ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten wie auch die Berücksichtigung von Informationspflichten und Betroffenenrechten (siehe auch Klienteninfo 12/2017 Punkt 4).
Siehe ->Aktuelles zur DSGVO
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Geltung Am 4. Mai 2016 wurde die „Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)“ kundgemacht.
Die Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Geltung. Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden.
Hier der Link zu den Informationen(WiKa) zur DSGVO (für alle Infos):
EU-Datenschutz-GrundverordnungFestgehalten wird, dass angenommen werden kann, wenn E-Mails von Ihnen (Ihrer Firma) an uns übermittelt werden, Ihre Mitarbeiter zum Versenden von E-Mails an uns als auch zum Empfang von E-Mails von uns ausdrücklich berechtigt sind. Wenn aufgrund der nachfolgenden Informationen keine Passwordverschlüsselung mit (7-zip) von Ihnen ausdrücklich gewünscht wird, werden die Emails wie bisher übermittelt.
Aufgrund der derzeit technischen Gegebenheiten unterstützen österreichische Mailserver überwiegend die Transportverschlüsselung, sodass auch weiterhin wie bisher eine E-Mailübermittlung erfolgen kann. Wenn von Ihnen eine Übertragung mit Password gewünscht wird, müssen sie die unten angeführten Zusatzinformationen beachten und das Programm (7-zip) installieren, und uns über die derartige Passwordübermittlungsform zusätzlich informieren, ansonsten nehmen wir an, dass die Emailübermittlung wie bisher erfolgen soll.
Hiezu Links zur Wirtschaftskammer betreffend derartiger Vordrucke (für Mitarbeitervereinbarungen):
Muster-Verpflichtungserklärung Datengeheimnis
Muster-Datenschutzerklärung Mitarbeiter
Hinsichtlich der Übermittlung von Emails wäre es auch möglich ein eigenes Programm (7-Zip ) zu installieren, sodass die Emails noch gesondert mit einem Password verschlüsselt werden können.
Mit dem nachfolgenden Link kann dieses Programm gratis downgeladen werden.
Es ist dies das Programm 7z1805.exe für 32-bit (erste Zeile der Downloadmöglichkeiten).
Je nach PC kann auch das Programm für 64 bit (zweite Zeile der Downloadmöglichkeiten) heruntergeladen werden.