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Aktuelle Steuer-News
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Siehe Klienteninfo zum Jahreswechsel

Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen: Wurden auch alle Möglichkeiten legaler steuerlicher Gestaltungen wirklich genutzt und nichts übersehen? Was ist vor dem Jahreswechsel noch unbedingt zu erledigen? Denn am 32. Dezember ist es jedenfalls zu spät!


Siehe Klienteninfo 12/2017 Punkt4

Hohe Strafen drohen auch bei Verstößen gegen die (europäische) Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai 2018 Geltung erlangen wird. Ab dann müssen Unternehmen ihre personenbezogene Datenverarbeitung -davon betroffen sind etwa Kundenstammdaten, Rechnungs- oder Lieferantendaten – an die neue Rechtslage angepasst haben. Wichtige Elemente sind u.a. ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten wie auch die Berücksichtigung von Informationspflichten und Betroffenenrechten (siehe auch Klienteninfo 12/2017 Punkt 4).


Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO)

Registrierkassenpflicht ist die Verpflichtung, alle Bareinnahmen mit einer elektronischen Registrierkasse (elektronischem Aufzeichnungssystem) einzeln zu erfassen.


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Detailinformation

Derzeit pauschalierende Betriebe können noch das gesamte Jahr 2012 die Pauschalierungsverordnung wie bisher anwenden. Das Finanzministerium kann bis zum 31.12.2012 für die aufgehobenen Pauschalierungsbestimmungen neue Ersatzregelungen schaffen. Bleibt das Finanzministerium untätig, gelten für pauschalierende Betriebe ab 1.1.2013 die allgemeinen Gewinn- und Vorsteuerermittlungsvorschriften.

EU-widrige Beihilfe

Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) Innsbruck sah in seiner Entscheidung vom 30.3.2011 die Gastgewerbepauschalierung als eine EU-widrige Beihilfe an. Auslöser dafür war ein Beherbergungsunternehmen, das durch die pauschale Berechnung des Gewinns nach der Gastgewerbepauschalierungsverordnung einen viel geringeren Gewinn herausbekam, als dies bei „normaler“ Gewinnermittlung der Fall gewesen wäre. Gegen den UFS-Bescheid wurde vom steuerpflichtigen Hotelier beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Beschwerde eingelegt.

Gewinnermittlungssatz mit Realität nicht vereinbar?

In der Folge hatte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) an den Verfassungsgerichtshof den Antrag gestellt, einen Teil der Gaststättenpauschalierungsverordnung als verfassungswidrig aufzuheben. Laut VwGH-Antrag erweist sich die Verordnung als gesetzwidrig, weil die darin vorgesehenen pauschalierten Beträge an Gewinn und Vorsteuern in einer großen Zahl von Fällen nicht den tastsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen sollen. Der VfGH hat nun den Bedenken des VwGH zugestimmt und ausgeführt, dass die betroffenen Gewinn- und Vorsteuersätze offenbar nicht auf Grundlage von Erfahrungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse bei Gaststätten- und Beherbergungsbetrieben bestimmt worden seien. So habe der im Jahr 1999 festgesetzte Gewinnermittlungssatz von 5,5% für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter EUR 255.000 mit der heutigen Realität nichts mehr zu tun.


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