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Aktuelle Steuer-News
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Siehe Klienteninfo zum Jahreswechsel

Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen: Wurden auch alle Möglichkeiten legaler steuerlicher Gestaltungen wirklich genutzt und nichts übersehen? Was ist vor dem Jahreswechsel noch unbedingt zu erledigen? Denn am 32. Dezember ist es jedenfalls zu spät!


Siehe Klienteninfo 12/2017 Punkt4

Hohe Strafen drohen auch bei Verstößen gegen die (europäische) Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai 2018 Geltung erlangen wird. Ab dann müssen Unternehmen ihre personenbezogene Datenverarbeitung -davon betroffen sind etwa Kundenstammdaten, Rechnungs- oder Lieferantendaten – an die neue Rechtslage angepasst haben. Wichtige Elemente sind u.a. ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten wie auch die Berücksichtigung von Informationspflichten und Betroffenenrechten (siehe auch Klienteninfo 12/2017 Punkt 4).


Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO)

Registrierkassenpflicht ist die Verpflichtung, alle Bareinnahmen mit einer elektronischen Registrierkasse (elektronischem Aufzeichnungssystem) einzeln zu erfassen.


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Detailinformation

IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl

Informieren Sie zeitgerecht Ihre Geschäftspartner und Kunden über ihre eigene IBAN und Ihren eigenen BIC mit und prüfen Sie, ob Ihre Geschäftspartner bereits auf SEPA umgestellt haben.

Nehmen Sie Ihre geänderten Kontodaten in Honorarnoten, Rechnungen, Briefpapier, Homepage und anderen relevanten Geschäftspapieren auf.

Beachten Sie, dass die alten Erlagscheine nur noch bis 31.1.2014 verwendet werden können. Die neuen Vorlagen sind nicht nur optisch, sondern auch inhaltlich verändert (etwa im Bereich Zahlungsreferenz, Verwendungszweck). Stellen Sie daher auch Ihren Belegdruck rechtzeitig um, wenn Sie Zahlungsanweisungen selbst bedrucken.


Kontakt Kanzlei

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